Zweck unseres Handelns

  1. Die Gesellschaft fördert folgende – in § 52 der Abgabenordnung genannten – gemeinnützige Zwecke:
    • die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie
    • die Förderung des Wohlfahrtswesens.
  2. Außerdem verfolgt die Gesellschaft mildtätige Zwecke gemäß § 53 der Abgabenordnung, da ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen,

    • die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder
    • deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 des zwölften Buches Sozialgesetzbuch; beim Alleinstehenden oder Alleinerziehenden tritt an die Stelle des Vierfachen das fünffache des Regelsatzes. Dies gilt nicht für Personen, deren Vermögen zur nachhaltigen Verbesserung ihres Unterhalts ausreicht und denen zugemutet werden kann, es dafür zu verwenden. Bei Personen, deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist, dürfen die Bezüge oder das Vermögen die genannten Grenzen übersteigen.

  3. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen (mit und ohne Behinderung), Beratung und Begleitung von Eltern sowie aller Maßnahmen, die die gesellschaftliche Inklusion fördern. Hierzu wird unter anderem die Trägerschaft von inklusiven Einrichtungen sowie ambulanten und mobilen Diensten übernommen.
  4. Darüber hinaus erfolgt die Aus- und Weiterbildung im pädagogischen Bereich sowie in allen Belangen, die für die Gesellschaft förderlich sind, m eigenen Bildungseinrichtungen.

    Adelby 1 kooperiert mit anderen Trägem regional und überregional und ist in inländischen wie ausländischen Netzwerken eingebunden.

Adelby 1